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Aktuelles zu den Adventsdemos
Einige Presseberichte der vergangenen Tage haben zu Verwirrung über die Adventsdemonstrationen der Gruppe “Lampedusa in Hamburg” geführt. Die Demonstrationen am 30.11. , 07.12. , 14.12. und am 21.12. finden auf jeden Fall statt und beginnen jeweils um 12 Uhr am Protestzelt (Steindamm 2).
Zur Demo am 21.12. schreibt das Hamburger Abendblatt am 02.12. fälschlicherweise: „Am 21. Dezember findet die Abschlussdemonstration statt, für die laut Aussage der Polizei derzeit auch überregional Unterstützer der Lampedusa-Gruppe mobilisiert werden. Die Demonstration drei Tage vor Weihnachten soll sich auch für den Erhalt der baufälligen Esso-Häuser, gegen Gefahrengebiete und gegen „Angriffe“ auf die Rote Flora richten.“
Tatsächlich handelt es sich um zwei verschiedene Demos.
Am 21.12. führt Lampedusa in Hamburg die vierte Adventsdemo durch.
Am selben Tag zu anderer Uhrzeit findet in Hamburg eine weitere Demo statt: Rote Flora verteidigen – Esso-Häuser durchsetzen! Gegen rassistische Zustände – Bleiberecht für alle!
zur Demoroute:
Die Versammlungsbehörde hatte lediglich die Demonstrationsroute durch die Mönckebergstraße untersagt und stattdessen eine Alternativroute ( Steindamm – Adenauerallee – Glockengießerwall – Ballindamm – Jungfernstieg – Neuer Jungfernstieg – Lombardsbrücke – Glockengießerwall – Adenauerallee – Steindamm) vorgegeben. Begründet wurde die Änderung der Route mit “unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit” und einem “Nutzungskonflikt” mit den vom Citymanagement Hamburg veranstalteten Weihnachtsparaden durch die Innenstadt.
Gegen das Verbot der gewünschten Demonstrationsroute wurde Widerspruch eingelegt, den das Verwaltungsgericht in erster Instanz negativ beschied. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird für Morgen, Freitag den 29.11.13 , erwartet.
Die Demonstrationen der Gruppe “Lampedusa in Hamburg” finden so oder so statt, entweder auf der Alternativroute oder direkt durch die Innenstadt. Kommt zahlreich und zeigt eure Solidarität – “Lampedusa in Hamburg” is here to stay!
Der Senat weigert sich weiterhin, unser Problem zu lösen – wir demonstrieren für unsere Rechte!
Am 27.11.2013 wird die letzte Mittwochsdemo unter dem Motto “Lampedusa in Hamburg – We are here to stay!” stattfinden. Stattdessen ruft die Gruppe “Lampedusa in Hamburg” an allen vier Advents-Samstagen zu Demonstrationen durch die Innenstadt auf.
Advents-Demonstrationen
30.11 | 07.12. | 14.12. | 21.12.
immer um 12 Uhr am Protestzelt (Steindamm 2, Hamburg-HBF)
Die Berichterstattung um die Gruppe “Lampedusa in Hamburg” ist seit einiger Zeit von Ereignissen an der St.Pauli-Kirche geprägt. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kirche nur EINE der Unterkünfte der Mitglieder der Gruppe ist und die Öffentlichkeitsarbeit der Kirche nicht die Meinung der Gruppe repräsentiert.
Es ist richtig, dass einige der in der Kirche untergebrachten Mitglieder der Gruppe Anträge auf humanitären Aufenthalt gestellt haben – der Großteil davon unfreiwillig im Rahmen der rassistischen Kontrollen, die im Oktober stattfanden. Die große Mehrheit der Gruppe schenkt dem Angebot des Hamburger Senats aber keinerlei Vertrauen! Die vom Senat vorgeschlagene „Lösung“ mit der Duldung ist für uns inakzeptabel.
Wir können uns vorstellen, was dem Senat an der neuen Position von uns Geflüchteten gefällt: Von Subjekten, die selbstbewußt die ihnen zustehenden Rechte einfordern, werden wir zu harmlosen Bittstellern gemacht, die blind auf die Gutmütigkeit der Herrschenden hoffen. Kein Wort mehr davon, dass eben diese Regierung uns im kalten April auf die Straße gesetzt hatte, unser Leid und die Bedrohung unserer Leben monatelang ignorierte und uns zuletzt durch die rassistischen Kontrollen noch stärker unter Druck setzte.
Zur Erinnerung: Das Angebot besteht darin,
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individuelle Anträge auf humanitären Aufenthalt stellen zu können,
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für die Dauer des Verfahrens eine Duldung zu erhalten und
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staatlich versorgt zu werden
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sich bei einer Ablehnung des Antrags darauf verlassen zu können, nicht abgeschoben zu werden, bis der Widerspruch alle Gerichtsinstanzen durchlaufen hat („Verfahrensgarantie“)
Wir und unsere AnwältInnen sagen dazu:
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Der Senat betonte wiederholt, dass das Ergebnis der allermeisten Anträge aus der Gruppe über kurz oder lang eine Ablehnung sein wird. Zuletzt hat das Senator Neumann auf seiner Homepage offen ankündigt.
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eine Duldung ist keine Lebensperspektive, keine Garantie für irgendetwas. Wir wissen, dass in Deutschland Menschen jahrelang mit einer Duldung in Lagern leben müssen und dort wegen der Angst vor der ständig drohenden Abschiebung langsam den Verstand verlieren. Wir wollen aber endlich ankommen und Sicherheit für unsere Leben haben!
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wir wollen arbeiten und nicht von staatlichen Leistungen abhängig sein!
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Selbst wenn wir das Ende eines rechtsstaatlichen (wahrscheinlich jahrelangen) Verfahrens um unseren Aufenthalt noch hier erleben dürfen, ohne vorher abgeschoben zu werden – was kommt danach?
Das Angebot des Hamburger Senats würdigt in keiner Weise, dass wir bereits in Europa anerkannte Kriegsflüchtlinge sind, die ein NATO-Krieg – an dem sich auch Deutschland beteiligte – zur Flucht zwang. Die menschenunwürdigen Lebensbedingungen, mit denen wir und viele andere Geflüchtete in Italien konfrontiert waren, sind die Folge des Versagens des europäischen Flüchtlingsschutzes. Die Situation in Italien findet beim Senat lediglich auf dem Papier Berücksichtigung. Doch gerade vor diesem Hintergrund muss und kann Hamburg auch konkret Verantwortung übernehmen, indem es die gesetzlich möglichen Handlungsspielräume für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nutzt. Der §23 wäre eine solche politische Möglichkeit für den Senat und wir halten dementsprechend weiter an unserer Forderung nach einer kollektiven Gruppenlösung auf der Grundlage dieses Paragraphen fest.
Wo die fortdauernde unmenschliche Situation der Gruppe “Lampedusa in Hamburg” unter den Teppich gekehrt werden soll und der Senat eine Falle als Lösung einer humanitären Katastrophe verkauft, muss der Übergang zum politischen Alltagsgeschäft gestört werden. Deshalb rufen wir dazu auf, dem Senat mit langem Atem immer wieder zu zeigen, dass die einzige annehmbare Lösung das kollektive Aufenthaltsrecht für unsere Gruppe ist!
Kommt zu den Demos und zeigt eure Solidarität! Gemeinsam erkämpfen wir die Änderung der inhumanen und lebensgefährlichen Abschottungspolitik in Hamburg und Europa!
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Richtigstellung zum Artikel vom 19.11.13 auf Spiegel-online
„Offener Brief: Hamburger Lampedusa-Flüchtlinge kritisieren Kirche“
Dort heißt es:
„Flüchtlinge der „Lampedusa-Gruppe“ in Hamburg haben in einem offenen Brief die evangelische Kirche kritisiert. Sie habe die Forderung des Senats akzeptiert, dass die Flüchtlinge sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen sollen. Damit habe die Nordkirche dem Druck nachgegeben.“
Leider nicht zum ersten Mal wird in einem Medium unsere Situation und Position falsch wiedergegeben. Wir möchten nun darauf und auf andere Vorwürfe und ungenaue Darstellungen eingehen, die wir schon oft gehört haben. Dafür haben wir auf dieser Seite eine neue Rubrik „Fragen und Antworten“ erstellt.
Die Gruppe Lampedusa in Hamburg verweigert keinesfalls eine „Registrierung“, denn davon ist in dem „Angebot“ des Senates auch nicht die Rede. Es geht nicht darum, nirgends unsere Namen anzugeben oder uns beim Einwohnermeldeamt zu registrieren.
Vielmehr sollen wir ein Antragsverfahren durchlaufen, von dessen Ausgang der Innensenator jetzt schon sagt: „Nach allem, was wir wissen, ist unwahrscheinlich, dass die Männer in Deutschland bleiben können, weil sie bereits in Italien Zuflucht gefunden und dort humanitäre Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis erhalten haben.“
auch auf die Kommentare möchten wir eingehen:
„Was dachten diese Leute denn, wie sonst Asylverfahren laufen? Klar werden die Personen erfasst, die hier einen Asylantrag stellen“ –
Nein, es geht hier nicht um einen Asylantrag, da Asylanträge von Menschen gestellt werden, die politisch verfolgt werden. Wir fordern jedoch ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen. Dieses Aufenthaltsrecht leitet sich aus unserem von allen Gruppenmitgliedern geteilten Schicksal ab.
„Ich finde, dass wir wesentlich mehr Asylanten aufnehmen könnten und auch sollten- aber ein Gruppenasyl?? Da frage ich mich warum?“ -
Auch hier: Es geht gar nicht um Asyl! Es geht darum, uns als Gruppe einen humanitären Aufenthalt zu geben, da alle von uns die gleiche Geschichte haben. Das erspart die Prüfung vieler Einzelfälle.
Und eine Gruppenanerkennung ist gesetzlich im §23 des Aufenthaltsgesetzes vorgesehen – sie ist also kein Konstrukt, das wir uns extra für uns selbst ausgedacht haben. Über 100 Anwältinnen und Anwälte haben gerade für die Anwendung dieses §23 argumentiert, siehe hier.
“ findet sich denn keiner aus der Unterstützerszene bereit, diesen Menschen zu erklären, dass es das Normalste der Welt ist, sich zu registrieren um anerkannt zu werden.“ -
Eine Anerkennung hat nichts mit einer „Registrierung“ zu tun, sondern allein mit dem politischen Willen, uns anzuerkennen. Diesen Willen können wir bei der Hamburger Regierung nicht erkennen. Wir sehen allein den Willen, uns wieder loszuwerden.
Das „Angebot“ des Senats beinhaltet in keiner Weise eine Würdigung unserer Gründe. hierzubleiben: Als in Europa anerkannte Flüchtlinge wurden und werden wir dennoch in Europa hin- und hergestoßen. Das wollen wir beenden, wir wollen einfach irgendwo ankommen und leben können.
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15.11.13 Erklärung der Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu der politischen Forderung der Gruppe Lampedusa in Hamburg
Wir unterstützen die Forderung der Gruppe Lampedusa in Hamburg, ihre humanitäre Notlage durch eine Bleiberechtsregelung nach § 23 AufenthG zu lösen.
§ 23 AufenthG soll den zuständigen Behörden die Reaktion auf eine humanitäre Notlage ermöglichen, die eine bestimmte Gruppe von Personen betrifft. Mit dem Erlass einer Anordnung nach § 23 AufenthG kann eine Landesbehörde Kriterien definieren, unter denen sie aus humanitären Gründen im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium ein Bleiberecht gewährt. Dieses Vorgehen schafft Transparenz und Rechtssicherheit.
Dass die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ein rechtsstaatliches Verfahren ist, bedarf normalerweise keiner Erwähnung. Doch durch die jüngsten Äußerungen der politischen Akteure in der Diskussion um die Forderungen der Gruppe in Lampedusa in Hamburg sehen wir uns als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte veranlasst, Folgendes klarzustellen.
Der Rechtsstaatsgedanke ist Teil des Grundrechtskonzepts, das entwickelt wurde als Konzept der Abwehrrechte des Einzelnen gegen staatliche Eingriffe. Rechtsstaatliche
Garantien wie z.B. das Recht auf effektiven Rechtsschutz, das Recht auf ein faires Verfahren oder die Selbstbelastungsfreiheit sollen die Menschen vor Eingriffen in ihre Grundrechte und staatlicher Willkür schützen. Mit Besorgnis nehmen wir zur Kenntnis, dass der Begriff des Rechtsstaats in der jüngsten Debatte zunehmend genutzt wird, um Repressionen gegen Einzelpersonen zu legitimieren.
Aus dem Rechtsstaatsbegriff folgt insbesondere Folgendes: (…)
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