Richtigstellung zum Artikel vom 19.11.13 auf Spiegel-online

„Offener Brief: Hamburger Lampedusa-Flüchtlinge kritisieren Kirche“

 Dort heißt es:
„Flüchtlinge der „Lampedusa-Gruppe“ in Hamburg haben in einem offenen Brief die evangelische Kirche kritisiert. Sie habe die Forderung des Senats akzeptiert, dass die Flüchtlinge sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen sollen. Damit habe die Nordkirche dem Druck nachgegeben.“

Leider nicht zum ersten Mal wird in einem Medium unsere Situation und Position falsch wiedergegeben. Wir möchten nun darauf und auf andere Vorwürfe und ungenaue Darstellungen eingehen, die wir schon oft gehört haben. Dafür haben wir auf dieser Seite eine neue Rubrik „Fragen und Antworten“ erstellt.

Die Gruppe Lampedusa in Hamburg verweigert keinesfalls eine „Registrierung“, denn davon ist in dem „Angebot“ des Senates auch nicht die Rede. Es geht nicht darum, nirgends unsere Namen anzugeben oder uns beim Einwohnermeldeamt zu registrieren.
Vielmehr sollen wir ein Antragsverfahren durchlaufen, von dessen Ausgang der Innensenator jetzt schon sagt: „Nach allem, was wir wissen, ist unwahrscheinlich, dass die Männer in Deutschland bleiben können, weil sie bereits in Italien Zuflucht gefunden und dort humanitäre Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis erhalten haben.“

auch auf die Kommentare möchten wir eingehen:

„Was dachten diese Leute denn, wie sonst Asylverfahren laufen? Klar werden die Personen erfasst, die hier einen Asylantrag stellen“
Nein, es geht hier nicht um einen Asylantrag, da Asylanträge von Menschen gestellt werden, die politisch verfolgt werden. Wir fordern jedoch ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen. Dieses Aufenthaltsrecht leitet sich aus unserem von allen Gruppenmitgliedern geteilten Schicksal ab.

 „Ich finde, dass wir wesentlich mehr Asylanten aufnehmen könnten und auch sollten- aber ein Gruppenasyl?? Da frage ich mich warum?“ -
Auch hier: Es geht gar nicht um Asyl! Es geht darum, uns als Gruppe einen humanitären Aufenthalt zu geben, da alle von uns die gleiche Geschichte haben. Das erspart die Prüfung vieler Einzelfälle.
Und eine Gruppenanerkennung ist gesetzlich im §23 des Aufenthaltsgesetzes vorgesehen – sie ist also kein Konstrukt, das wir uns extra für uns selbst ausgedacht haben. Über 100 Anwältinnen und Anwälte haben gerade für die Anwendung dieses §23 argumentiert, siehe hier.

“ findet sich denn keiner aus der Unterstützerszene bereit, diesen Menschen zu erklären, dass es das Normalste der Welt ist, sich zu registrieren um anerkannt zu werden.“ -
Eine Anerkennung hat nichts mit einer „Registrierung“ zu tun, sondern allein mit dem politischen Willen, uns anzuerkennen. Diesen Willen können wir bei der Hamburger Regierung nicht erkennen. Wir sehen allein den Willen, uns wieder loszuwerden.
Das „Angebot“ des Senats beinhaltet in keiner Weise eine Würdigung unserer Gründe. hierzubleiben: Als in Europa anerkannte Flüchtlinge wurden und werden wir dennoch in Europa hin- und hergestoßen. Das wollen wir beenden, wir wollen einfach irgendwo ankommen und leben können.
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