Unterstützt die Kampagne §23: Briefvorlage hier herunterladen, ausfüllen und abschicken!
Liebe Freunde und Freundinnen,
an alle, die Unrecht nicht schweigend akzeptieren,
Menschenrechte und humanitärer Schutz bedürfen einer praktischen Umsetzung. Sie dürfen nicht propagandistische Kampfbegriffe verbleiben, wie es bisher im Fall der libyschen Flüchtlinge ist.
„Was moralisch falsch ist, kann politisch gar nicht richtig sein.“
Am 20. Juni 2013, dem von den Vereinten Nationen ausgerufenen Weltflüchtlingstag, hat sich die etwa 300 Personen umfassende Gruppe der libyschen Kriegsflüchtlinge „Lampedusa in Hamburg“ mit einem Lösungsvorschlag an den Hamburger Senat und an die Öffentlichkeit gewandt.
Sie fordern vom Hamburger Senat ihre Anerkennung als spezifische Gruppe vor dem Hintergrund des Kriegs und der NATO Intervention in Libyen sowie der humanitären Notlage in Italien. Eine entsprechende Gruppenanerkennung ist durch den § 23 Aufenthaltsgesetz jedem einzelnen Bundesland im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministeriums gewährleistet. Die bisher vorgetragene Haltung der politisch Verantwortlichen, dass ihnen die Hände gebunden seien, ist eine Schutzbehauptung, durch die das Leben der Betroffenen großer Gefahr ausgesetzt wird.
Seit über zwei Monaten auf Hamburgs Straßen und seit über einem Monat dauerhaften Protests ist die Situation der Betroffenen weiterhin katastrophal. Nach den Traumatisierungen durch den Krieg und die Bombardierungen in Libyen, der todbringenden Fahrt über das Mittelmeer, der Lagerunterbringung in Italien setzt sich die humanitäre Katastrophe fort.
Zum Schutz der Zivilbevölkerung intervenierte die NATO. Ein Ergebnis ist, dass die zu Schützenden jetzt in den Ländern, die die Einhaltung der Menschenrechte weltweit propagieren, ein recht- und mittelloses Dasein fristen.
In Hamburg ist seit dem öffentlichen Auftreten der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ eine breite Welle der Solidarität entstanden und der Protest erfährt internationale Aufmerksamkeit.
Die Hilfe von Einzelnen, Basisgruppen und religiösen und zivilgesellschaftlichen Organisationen konnte eine minimale Versorgung hinsichtlich Ernährung, medizinischer Notversorgung und nächtliche Unterbringung für einen Teil der Gruppe herstellen. Dennoch ist dies kein dauerhafter Zustand und entlässt den Staat nicht aus seiner Verantwortung.
Es ist auch kein anzustrebendes Ziel, Menschen, die ihrer Rechte beraubt sind, auf unbestimmte Zeit mit Lebensmitteln, Kleidung und Schlafplätzen zu versorgen. Dies ist nur eine absolute Notlösung in dem Moment, wo der Staat sich seiner Verantwortung entzieht. Menschen brauchen Rechte, ansonsten sind die negativen Folgen für die Betroffenen sowie für die gesamte Gesellschaft nicht aufzuhalten.
Deshalb rufen wir Euch alle auf, die Forderung der „Lampedusa in Hamburg“ Gruppe nach Anerkennung ihrer Rechte und Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung mit allen Euren Möglichkeiten zu verbreiten und zu unterstützen.