Letzte Woche hat ein erstes offizielles Gespräch zwischen VertreterInnen der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ und VertreterInnen der Hamburger Innenbehörde stattgefunden. Das Ergebnis der Gespräche zeugt von der beschämenden Ignoranz des Hamburger Senats, der weiter den Hardliner spielen will.
Wir dokumentieren die Pressemitteilung der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ zum Gespräch:
Innenbehörde bleibt auf Hardlinerkurs – doch der Protest wird stärker
Hamburg, 12.08.2013. In der vergangenen Woche verdeutlichte die Hamburger Innenbehörde erneut ihre Hardliner-Position und ignoriert die Forderungen der Flüchtlingsgruppe “Lampedusa in Hamburg” -freier Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, zu medizinischer und sozialer Versorgung und freie Wahl des Wohnortes innerhalb der EU.
Doch auch der nun schon über drei Monate andauernde Protest der Gruppe gewinnt immer mehr an Stärke. So rufen u.a. die Hamburger Branchen der Gewerkschaften ver.di und GEW offiziell zur Teilnahme an der für den 17.08.2013 angekündigten Demonstration “Lampedusa in Hamburg – Wir kämpfen für unser Recht!” auf.
Am 6.08.2013 kam es – auf Initiative der Diakonie Hamburg – erstmals zu einem Gespräch zwischen VertreterInnen der Innenbehörde und VertreterInnen der Gruppe “Lampedusa in Hamburg”.
Dieses Gespräch hat die Innenbehörde lediglich dazu genutzt, ihre unverändert ablehnende Haltung zu wiederholen. Sie hat deutlich gemacht, dass
- die Situation in Italien für sich alleine aus ihrer Sicht keinen Anlass gibt, allen Mitgliedern der Gruppe ein Aufenthaltsrecht zu gewähren; es gebe keine Gründe, von einem Versagen des europäischen Flüchtlingsschutzes in Italien auszugehen und
- ein Aufenthaltsrecht nur in besonderen Einzelfällen, so z.B. für Schwangere, Kranke oder Minderjährige in Betracht kommt.
Damit steht das Ergebnis der vom Senat in der Vergangenheit zugesagten Prüfung jedes Einzelfalles bereits fest: Bis auf wenige Ausnahmen werden Anträge auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden.
Gegen ablehnende Entscheidungen der Behörde stünde den Flüchtlingen der Rechtsweg offen. Auf Nachfrage machte ein Vertreter der Innenbehörde aber deutlich, dass die Behörde nicht einmal bereit ist, im Falle einer Klage gegen eine ablehnende Entscheidung die Abschiebung der Betroffenen bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts auszusetzen.
Abschiebeschutz ist dann nur noch im Eilverfahren möglich. Ein solches Verfahren ist für die Klärung grundsätzlicher Fragen weder angemessen noch ist angesichts der Hamburger Abschiebepraxis garantiert, dass Rechtsschutz rechtzeitig erlangt werden kann.
Zu den Gesprächen mit der Innenbehörde sagt die Anwältin Daniela Hödl:
“Die vom Senat versprochene Einzelfallprüfung ist damit letztlich nur ein Instrument zur Abschiebung der Betroffenen. Das einzige Angebot, das die Vertreter der Innenbehörde im Gepäck hatten, war die Bereitschaft, die üblicherweise bei einer freiwilligen Ausreise geleistete finanzielle Rückkehrhilfe für die Flüchtlinge der Gruppe Lampedusa in Hamburg zu erhöhen. Was Hamburg anbietet, ist damit nichts anderes als das, was Italien getan hat: man gibt den Flüchtlingen Geld und vertreibt sie aus dem Land.“
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