Hier die Pressemitteilung der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ zur heutigen Großdemo. Vielen Dank an die vielen Menschen, die heute ihre Solidarität gezeigt haben! Lampedusa in Hamburg – Here to stay!
Hamburg, 02.11.2013. Für den heutigen Samstag ruft die Gruppe “Lampedusa in Hamburg” unter dem Motto “Solidarität mit Lampedusa in Hamburg – Wir fordern ein Bleiberecht nach § 23 Aufenthaltsgesetz!” zu einer Großdemonstration in Hamburg auf. Es werden mehrere tausend Teilnehmer/innen erwartet, u.a. Flüchtlingsaktivist/innen und Unterstützer/innen aus fast allen Bundesländern.
Die Gruppe “Lampedusa in Hamburg” fordert:
Das der Senat anerkennt, dass den Mitglieder der Gruppe “Lampedusa in Hamburg” als anerkannte Kriegsflüchtlinge aus Libyen in Italien kein angemessener Flüchtlingsschutz garantiert wird, was eine Folge des Versagens des Dublin II-Systems ist. Der Senat muss hier Verantwortung übernehmen und ernsthaft die Möglichkeiten der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis prüfen, beispielsweise nach § 23 Aufenthaltsgesetz.
Die Berücksichtigung des Vorschlags der Gruppe, eine Kommission zu bilden, welche die konkrete Ausarbeitung des weiteren Vorgehens realisieren könnte.
Dazu Asuquo Udo, einer der Sprecher der Gruppe “Lampedusa in Hamburg”:
“Die Gruppe hat sich nicht, wie zuletzt in der Presse veröffentlicht, gespalten. Unter dem übermächtigen Druck und Drohungen mögen einige das Angebot des Senats annehmen, aber die Gruppe bleibt weiter stark und vereint. Schlechter Rat, der auf eine Spaltung der Gruppe abzielt, wird nicht akzeptiert.
Nach ausgiebiger Diskussion sehen wir, die Gruppe “Lampedusa in Hamburg”, in dem Angebot des Senats viele versteckte Gefahren. Es kann kein Weg für uns sein, uns einem Prozess auszuliefern, der uns keine Rechtssicherheit bezüglich einer Aufenthaltsperspektive oder einer Arbeitserlaubnis gibt und der unsere berechtigten Gründe für einen Aufenthalt ablehnt. Es wird immer von Rechtsstaatlichkeit gesprochen, aber die Gesetze werden stets zu unseren Ungunsten interpretiert. Der von uns geforderte § 23 Aufenthaltsgesetz bietet zum Beispiel eine Lösung für unsere existenzielle Not.
Wir sind weiter bereit die Situation konstruktiv anzugehen und halten einen weiteren Dialog mit dem Senat für notwendig. Deshalb haben wir die Bildung einer Kommission vorgeschlagen, die die konkrete Ausarbeitung des weiteren Vorgehens realisieren könnte.”